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Film ab! - am 25.10.2019

Sein letztes Rennen

Am Freitag, 25. Oktober 2019, 19 Uhr wird im Mehrzweckraum Zühlsdorf, Dorfstr. 35a, der Film "Die Frau vom Checkpoint Charlie" (D2007) gezeigt. Wie immer zu Beginn die DEFA-Wochenschau "Der Augenzeuge".

 

Regimekritikerin Sara will in den Westen reisen, weil ihr Vater nach einem schweren Unfall im Krankenhaus liegt. Doch aufgrund ihrer vielen Äußerungen gegen das Regime in der Vergangenheit wird ihr der Wunsch verweigert. Ihr Vater stirbt, ohne dass sie ihn noch einmal sehen konnte. Als ihr auch ein Ausreiseantrag verweigert wird und die Repressalien gegen sie und ihre kleinen Töchter zunehmen, ist sie sie entschlossen, die Flucht zu wagen. Doch sie wird verraten und verhaftet. Und man nimmt ihr die Kinder weg. Der Auftakt zu einem jahrelangen Kampf... (www.filmstarts.de)

Abweichungen der Handlung von der historischen Vorlage (wikipedia)

Der Film ist angelehnt an die Geschichte von Jutta Gallus (im Film Sara Bender, gespielt von Veronica Ferres) und deren Kindern Claudia und Beate (im Film Silvia und Sabine). Die Handlung des Films weicht in den folgenden Punkten von den historischen Abläufen ab:

  • Der Vater von Jutta Gallus ist nicht wie im Film verstorben.
  • Die Kinder hatten nicht unter Benachteiligungen im schulischen und sportlichen Umfeld zu leiden.
  • Die Person des Peter Koch, der geheiratet werden sollte und für die Stasi wirkte, hat es nicht gegeben.
  • Die Wohnung von Jutta Gallus war nicht durch die Stasi verwanzt.
  • Die Kinder wurden nicht wie im Film dargestellt zwangsadoptiert, sondern nach einem kurzen Heimaufenthalt dem leiblichen Vater übergeben, dem das Sorgerecht übertragen wurde.
  • Jutta Gallus reiste nicht nach Helsinki, sondern zum 10. Jahrestag der Helsinki-Schlussakte nach Wien. Ein Mordanschlag wurde dort nicht auf sie verübt.
  • Die Ausreise der Kinder wurde nicht durch das Erbarmen der Pflegemutter ausgelöst, die es in Wirklichkeit ja nicht gab, sondern durch die Initiative der Kinder, die sich im jugendlichen Alter an den Rechtsanwalt Wolfgang Vogel wandten. Die Ausreise erfolgte auch nicht über den Checkpoint Charlie, der zu diesem Zeitpunkt nur von nichtdeutschen Staatsangehörigen benutzt werden durfte, sondern im Auto von Wolfgang Vogel über den Grenzübergang Invalidenstraße.
  • Den Kindern gegenüber wurde nie behauptet, wie im Film dargestellt, dass ihre Mutter bei einem Autounfall gestorben wäre. Die Kinder standen mit Erlaubnis des Vaters in brieflichem Kontakt zur Mutter.

Ein Trailer zum Film war nicht aufzufinden. Dafür aber die beiden Teile in voller Länge. Wer also schon mal reinschnuppern will: Hier der erste Teil mit einer Laufzeit von 1:28:48.

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